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ProFuss GmbH
Stauffacherstrasse 28
8004 Zürich

ProFuss Rapperswil GmbH
Untere Bahnhofsstrasse 30
8640 Rapperswil

Vertreten durch die Geschäftsführer:
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Olivia Biancotti

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Quelle: eRecht24

Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetzes ist:

ProFuss GmbH
Stauffacherstrasse 28
8004 Zürich

ProFuss Rapperswil GmbH
Untere Bahnhofsstrasse 30
8640 Rapperswil

Datenschutzkonzept ProFuss GmbH

Das vorliegende Datenschutzkonzept der ProFuss GmbH trägt der Bedeutung und dem Stellenwert des Datenschutzes im Sinne der Achtung der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte unserer Kunden, Mitarbeitenden und gegebenenfalls auch unserer Geschäftspartner Rechnung. Es bildet die verbindliche Grundlage für sämtliche datenschutzrelevanten Massnahmen und Aktivitäten innerhalb der ProFuss GmbH. Dies umfasst insbesondere die Bearbeitung von:

  • Personendaten von Kunden
  • Personendaten von Mitarbeitenden, einschliesslich Stellenbewerber*innen und ehemaligen Mitarbeitenden
  • Informationen über Geschäftspartner und weitere Dritte, soweit Personendaten betroffen sind.

2 Gesetzliche Grundlage

Grundlage für dieses Datenschutzkonzept ist das Bundesgesetzt über den Datenschutz vom 25. September 2020 (DSG; SR 235.1) und die Verordnung über den Datenschutz vom 31. August 2022 (DSV; SR 235.11) sowie gegebenenfalls das Datenschutzgesetz des Kantons Zürich.

3 Begriffe

Wichtige Begriffe sind in Anhang 1 definiert.

4 Geltungsbereich

Das vorliegende Datenschutzkonzept gilt für alle Organe und Mitarbeitenden der ProFuss GmbH, die im Rahmen der Erfüllung ihrer Funktionen und Aufgaben Personendaten bearbeiten.

Es gilt ebenfalls für externe Personen und Firmen, sofern sie sich durch entsprechende schriftliche Vereinbarung zu dessen Einhaltung verpflichten.

5 Zielsetzung

Das Hauptziel dieses Konzepts ist die Gewährleistung des Schutzes der Persönlichkeit natürlicher Personen vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung der Daten von Personen gemäss Ziffer 1. Dieses Konzept soll als verbindliche Richtlinie alle für die ProFuss GmbH tätigen Personen darin unterstützen, in Eigenverantwortung datenschutzrechtlich einwandfrei zu handeln.

Mit der Umsetzung dieser Zielsetzung vermeidet die ProFuss GmbH auch materielle Nachteile und Imageschäden, welche ihr aufgrund von datenschutzwidrigen Handlungen erwachsen könnten.

6 Grundsätze des Datenschutzes

6.1 Rechtmässigkeit

Rechtmässig ist die Datenbearbeitung, wenn sie durch die Einwilligung der betroffenen Person, eine gesetzliche Ermächtigung oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse gerechtfertigt ist.

6.2 Verhältnismässigkeit

Die Datenerhebung muss erforderlich sein, zudem soll ein überwiegendes Interesse an der Erhebung bestehen. Datenerhebungen auf Vorrat sind widerrechtlich, nicht mehr benötigte Daten sind zu vernichten.

6.3 Zweckbindung

Die Daten dürfen nur zum Zweck bearbeitet werden, der bei der Erhebung der Daten genannt wurde. Ihre Daten dürfen zu keinem für die betroffene Person nicht erkennbaren Zweck bearbeitet werden.

6.4 Transparenz

Die Datenerhebung und Datenbearbeitung müssen klar erkennbar sein. Die notwendigen Informationen sollen direkt bei der betroffenen Person beschafft werden.

6.5 Datenqualität

Es muss sichergestellt sein, dass die bearbeiteten Daten richtig, vollständig und aktuell sind. Unrichtige und unvollständige Daten sind zu korrigieren oder zu vernichten.

6.6 Treu und Glauben

Widersprüchliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten ist unzulässig.

7 Datensicherheit: Massnahmen

Mit organisatorischen und technischen Massnahmen sollen der Datenschutz gewährleistet werden und Personendaten insbesondere vor dem Zugang Unbefugter, vor Missbrauch, Vernichtung, Verlust, technischen Fehlern, Fälschung, Diebstahl etc. geschützt werden.

7.1 Organisatorische Massnahmen

Zugang zu Personendaten besteht bei der ProFuss GmbH nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Die datenschutzverantwortliche Person regelt deshalb für jede Datensammlung, wer unter welchen Bedingungen Zugang zu Personendaten hat und wie dies überwacht wird.

Sie führt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss den gesetzlichen Anforderungen und hält dieses aktuell.

Sie regelt zudem, wem Zugang zu archivierten Daten gewährt wird.

7.2 Technische Massnahmen

Der Schutz elektronisch bearbeiteter Daten wird insbesondere durch die Verwendung und regelmässige umfassende Verschlüsselung, durch den Einsatz von Firewalls, Virenschutzprogrammen etc. und die Protokollierung von Zugriffen gewährleistet.

Durch Zugangs- und Personendatenträgerkontrollen wird verhindert, dass unbefugte Personen Zugang zu Datenbeständen haben oder diese verändern, zerstören, entwenden, etc.

7.3 Archivierung

Personendaten, die für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden, werden gemäss den Richtlinien der datenschutzverantwortlichen Person aufbereitet und während der definierten Dauer archiviert.

7.4 Vernichtung

Daten von untergeordneter Bedeutung werden unmittelbar nach Erreichen des Bearbeitungszwecks vernichtet (physisch zerstört oder elektronisch unwiederbringlich gelöscht). Die datenschutzverantwortliche Person bestimmt die Einzelheiten.

8 Rechte der betroffenen Person

Dem Ziel, im Alltag regelmässig eintretende Situationen datenschutzrechtlich korrekt zu handhaben, dienen die folgenden Handlungsanleitungen:

8.1 Aufklärung/Orientierung

Kundinnen, Kunden sowie Mitarbeitende werden beim Eintritt über ihre datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten informiert.

Die datenschutzverantwortliche Person orientiert sie danach angemessen über die Beschaffung der betreffenden Personendaten.

8.2 Auskunfts-/Einsichtsrecht

Die von der Bearbeitung ihrer Daten betroffene Person darf über Erhebung, Herkunft, Inhalt, Zweck, Kategorie und Rechtsgrundlage Auskunft verlangen und in die Datensammlung Einsicht nehmen. Sie hat auch das Recht auf die Bekanntgabe der an der Sammlung Beteiligten und der Datenempfänger.

Die Auskunft bzw. Einsicht verlangende Person muss sich über ihre Identität ausweisen.

Die Auskunft ist innert 30 Tagen in allgemeinverständlicher Weise, schriftlich und kostenlos zu erteilen.

Die Erteilung von Auskünften und die Einsichtsrechte dürfen ausnahmsweise beschränkt oder verweigert werden, wenn wichtige und überwiegende öffentliche Interessen oder besonders schützenswerte Interessen von Dritten entgegenstehen.

Besteht das Risiko, dass die betroffene Person (v.a. Minderjährige) mit der Auskunftserteilung oder Einsichtnahme einer zu hohen Belastung ausgesetzt werden könnte, kann sie eine andere Person bestimmen, der an ihrer Stelle Auskunft bzw. Einsicht gewährt wird.

8.3 Recht auf Berichtigung

Widerrechtlich oder nicht korrekt bearbeitete sowie unrichtige Daten müssen berichtigt oder vernichtet werden.

8.4 Sperrung/Verweigerung der Datenbekanntgabe

Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse nachweist. Dies gilt dann nicht, wenn die Datenbekanntgabe eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, aufgrund überwiegender Interessen Dritter erforderlich ist oder zur Aufklärung von mutmasslich rechtsmissbräuchlichen Handlungen der betroffenen Person erforderlich ist.

9 Handlungsanleitungen

Dem Ziel, dass im Alltag regelmässig eintretende Situationen datenschutzrechtlich korrekt gehandhabt werden, dienen die folgenden Handlungsanleitungen:

9.1. Verhalten bei telefonischen und schriftlichen Anfragen

Ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder ohne entsprechende gesetzliche Erlaubnis dürfen Personendaten nicht an Aussenstehende weitergegeben werden.

Bei telefonischen Anfragen ist die eindeutige Identifizierung der anfragenden Person sicherzustellen. Werden Telefongespräche aufgezeichnet, muss darauf hingewiesen werden und die Zustimmung des/der Gesprächspartner*in eingeholt werden.

9.2. Grundsätze der E-Mail-Nutzung

E-Mails können durch Dritte mitgelesen oder verändert werden. Grundsätzlich sollen deshalb möglichst wenig Personendaten per E-Mail übermittelt werden und sie sollen keine sensiblen Informationen oder Angaben über Passwörter und andere Zugangsdaten enthalten.

Per E-Mail dürfen besonders schützenswerte Daten grundsätzlich nur verschlüsselt übermittelt werden, sofern die betroffene Person keine gegenteilige, schriftliche Erklärung abgegeben hat.

Zu beruflichen Zwecken bearbeitete Personendaten dürfen nicht auf privaten Geräten gespeichert werden.

10 Verantwortlichkeiten

10.1 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist in Zusammenarbeit mit der datenschutzverantwortlichen Person zuständig für die Umsetzung dieses Konzepts und für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen aller Datenbearbeitungen.

Sie ist für die sorgfältige und datenschutzkonforme Bearbeitung der Personendaten der Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden verantwortlich.

Sie sorgt in geeigneter Weise dafür, dass alle Mitarbeitenden regelmässig für die Belange des Datenschutzes sensibilisiert und über die Vorgaben dieses Konzepts und deren Anwendung im beruflichen Alltag informiert werden.

10.2 Datenschutzverantwortliche Person

Die datenschutzverantwortliche Person nimmt organisationsintern die Aufgaben gemäss der Gesetzgebung und dem Pflichtenheft wahr.

Sie ist nach innen und aussen die Ansprechperson für alle Fragen bezüglich des Datenschutzes.

Sie prüft die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung bei der ProFuss GmbH.

Sie verfügt über ein Weisungsrecht, soweit dies für die Einhaltung der Gesetzgebung und die Umsetzung dieses Konzepts erforderlich ist.

Sie erstattet gegebenenfalls Meldungen an die Datenschutzbeauftragen des Bundes und/oder des Kantons.

Sie berichtet der Geschäftsführung regelmässig über die Datenbearbeitung in der ProFuss GmbH, weist dabei auf erkannte Risiken hin und gibt Empfehlungen für mögliche Verbesserungen ab. Über besondere Vorkommnisse von grösserer Tragweite orientiert sie unverzüglich.

Sie steht der Geschäftsführung, den Mitarbeitenden sowie den Kundinnen und Kunden bei datenschutzrechtlichen Fragen beratend zur Verfügung.

10.3 Mitarbeitende

Alle Mitarbeitende der ProFuss GmbH, welche Personendaten bearbeiten, tragen dem Datenschutz eigenverantwortlich Rechnung und handeln dabei insbesondere gemäss dem vorliegenden Konzept und den Weisungen der datenschutzverantwortlichen Person.

Sie wenden sich bei Fragen und Unsicherheiten an ihre Vorgesetzten und/oder an die datenschutzverantwortliche Person.

11 Anhang 1

 

Personendaten Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person
Besonders schützenswerte Personendaten
  1. Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten;
  2. Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Herkunft;
  3. genetische Daten;
  4. biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren;
  5. Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgung oder Sanktionen;
  6. Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe.
Bearbeiten von Personendaten Jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, wie das Beschaffen, Speichern, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten.
Bekanntgabe von Personendaten Jedes Übermitteln oder Zugänglichmachen von Personendaten.
Datensammlung Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach bestimmten Personen erschliessbar sind.
Datenschutzverantwortliche Person Person, welche organisationsintern die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwacht und u,a. ein Verzeichnis der Datensammlung führt.
Inhaber/in der Datensammlung Verantwortliche/r für eine Datenbearbeitung. Sie/Er entscheidet allein oder zusammen mit anderen über den Zweck und die Mittel der Bearbeitung.
Persönlichkeitsprofil Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt.
Profiling Bewertung bestimmter Merkmale einer Person aufgrund von automatisiert bearbeiteten Personendaten (um z.B. die Arbeitsleistung, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Gesundheit, das Verhalten, bestimmte Vorlieben, den Aufenthaltsort oder die Mobilität zu analysieren oder vorherzusagen).